Honorar

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten für HeilpraktikerInnen nicht. Die Kosten sind von den PatienInnen selbst zu tragen.

Für eine Behandlung berechne ich 60,00 Euro.

Grundlage für meine Rechnungsstellung ist die GebüH (Gebührenverordnung für HeilpraktikerInnen.)

Für gesetzlich Versicherte gibt es die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung für heilpraktische Behandlungen abzuschließen.

Auch private Krankenkassen und Beihilfestellen erstatten je nach Tarif einen großen Teil der Behandlungskosten, manche übernehmen auch die Gesamtkosten. Hierfür reichen Sie die von mir gestellte Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein. Unabhängig von der Höhe der Erstattung ist der Rechnungsbetrag von den PatienInnen zu begleichen.